Aktuelles
14.12.2017
Studie DSGVO: Weniger als die Hälfte ist bereit
Studie
DSGVO: Weniger als die Hälfte ist bereit
Umfrage der Nationalen Initiative
für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS) macht frappierende
Lücken bei der Umsetzung der DSGVO-Regelungen sichtbar
Frankfurt am Main, 14. Dezember 2017 – Weniger als ein Viertel der
deutschen Unternehmen wird die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) wirklich erfüllt haben, wenn deren Regelungen Ende Mai 2018 in Kraft treten.
Davon sind zumindest 39 Prozent der Fachkräfte für IT und IT-Sicherheit überzeugt,
die im Auftrag der Nationalen Initiative
für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS) um ihre Meinung
geben wurden. 57 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass lediglich zwischen
26 und 50 Prozent der Unternehmen in der Lage sein werden, bis Mai 2018 die
Vorgaben der DSGVO gesetzeskonform umzusetzen. Insgesamt gehen über 90 Prozent
der Befragten davon aus, dass ein Großteil der deutschen Unternehmen den neuen
IT-Sicherheitsvorschriften zum Stichtag nicht entsprechen wird. Diese und
weitere Ergebnisse veröffentlicht die NIFIS im Rahmen der Studie „IT- und
Datensicherheit 2017_2018“. Die Studie kann unter team@euromarcom.de
kostenfrei angefordert werden.
DSGVO: Dramatische Strafen,
strikte Vorgaben
Die
Datenschutzgrundverordnung soll den Schutz von personenbezogenen Daten durch
eine EU-weite Vereinheitlichung entscheidend verbessern. Und die Vorschriften
sind vielfältig: Zu den Inhalten der DSGVO gehört beispielsweise, dass künftig alle
Unternehmen, die an einem Verarbeitungsprozess beteiligt sind, für den Schutz
personenbezogener Daten Sorge tragen müssen. Verstöße müssen innerhalb von nur
72 Stunden der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Werden Vorschriften nicht
eingehalten, drohen strenge Strafmaßnahmen, beispielsweise können außergewöhnlich
hohe Bußgelder fällig werden. Die maximale Höhe beträgt bis zu 10 bzw. 20 Millionen
Euro oder bis zu zwei bzw. vier Prozent des gesamten Jahresumsatzes, je nach
Verstoß und je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Die Geldbußen müssten in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und
abschreckend sein. 61 Prozent der Teilnehmer der aktuellen NIFIS-Studie gehen
davon aus, dass die DSGVO aufgrund dieser möglichen hohen Strafen eher befolgt
wird, als das Bundesdatenschutzgesetz bisher. 11 Prozent stimmen dieser Aussage
nicht zu. Betroffene Personen können außerdem erhebliche Schmerzensgelder
einklagen, wenn beim Umgang mit ihren personenbezogenen Daten gegen die
Datenschutzgrundverordnung verstoßen wurde. Darüber hinaus droht eine
Abmahnwelle auf die Unternehmen zuzurollen, die die Datenschutzgrundverordnung
nicht rechtzeitig vollständig umsetzen.
Trotz der Abschreckung durch diese drohenden horrenden Sanktionen geht lediglich ein Prozent der
IT-Experten davon aus, dass mehr als 75 Prozent aller Unternehmen wirklich alle
Vorgaben umgesetzt haben werden. „Damit die Datenschutzgrundverordnung Erfolg
haben und für mehr Datensicherheit sorgen kann, tun Unternehmen gut daran, sich
schnellstmöglich mit den Aufgaben der DSGVO auseinanderzusetzen. Das schützt
nicht nur sensibles Datenmaterial, sondern schont außerdem den Geldbeutel.
Außerdem wird mit der Umsetzung der Maßnahmen dabei die IT auch
betriebssicherer und es gibt weniger existentielle Ausfälle“, so Dr.
Thomas Lapp, Vorsitzender der Nationalen Initiative für Internetsicherheit
(NIFIS).
Die
kompletten Studienergebnisse „IT- und Datensicherheit 2017_2018“ können unter team@euromarcom.de kostenfrei angefordert
werden.
NIFIS Nationale Initiative für Informations- und
Internet-Sicherheit e.V. ist eine neutrale
Selbsthilfeorganisation, die die deutsche Wirtschaft im Kampf gegen die täglich
wachsenden Bedrohungen aus dem Netz technisch, organisatorisch und rechtlich
unterstützen möchte. Vornehmliches Ziel der Arbeit der unter dem Dach der NIFIS
organisierten Gremien ist es, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität
sowie den sicheren Transport von Daten in digitalen Netzwerken sicherzustellen.
Dazu entwickelt die NIFIS seit ihrer Gründung im Jahr 2005 unterschiedliche
Konzepte und setzt diese in pragmatische Lösungen um. Zu den Schwerpunkten der
Tätigkeit zählen die aktive Kommunikation und die Bereitstellung von
Handlungsempfehlungen und Dienstleistungen.
Weitere Informationen: NIFIS Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V., Berkersheimer Bahnstraße 5, 60435 Frankfurt, Tel.: 069 2444 4757, Fax: 069 2444 4746, E-Mail: nifis@nifis.de, Web: www.nifis.de
euromarcom public relations GmbH, Tel. +49 611 97315-0, E-Mail: team@euromarcom.de, Web: www.euromarcom.de
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NIFIS Studie „IT-Sicherheit und Datenschutz 2017_2018“ – DSGVO I
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NIFIS Studie „IT-Sicherheit und Datenschutz 2017_2018“ – DSGVO II
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NIFIS Studie „IT-Sicherheit und Datenschutz 2017_2018“ – DSGVO III
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